UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Folgende Bedingungen müssen wir zum Vertragsinhalt machen, auch wenn wir bei allen Geschäften im besten Interesse unserer Kunden handeln. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsablauf erfordert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten sowie damit verbundene Materiallieferungen zwischen Alexander Fölsner, RAUMGENAU®, Griesbergstraße 1b, 82205 Gilching (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

4. Mit Unternehmern kann die Geltung der VOB/B im Einzelfall vereinbart werden; sie geht diesen AGB dann vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. Unterschrift, E-Mail) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

3. Kostenanschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeigt sich, dass ein unverbindlicher Kostenanschlag wesentlich überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich (§ 649 BGB).

4. Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Verlegepläne bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Werkvertrag, Leistungsumfang und Mitwirkung

1. Der Vertrag ist ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet die im Angebot beschriebene Leistung, ausgeführt nach den anerkannten Regeln der Technik.

2. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind (z. B. Untergrundvorbereitung, Abdichtung, Rückbau, Entsorgung), werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt und zusätzlich vergütet. Der Auftragnehmer weist vor Ausführung auf die Mehrkosten hin.

3. Der Auftragnehmer prüft den Untergrund vor Beginn der Arbeiten im üblichen Umfang. Bestehen Bedenken gegen die Eignung des Untergrunds, gegen vom Auftraggeber beigestelltes Material oder gegen dessen Vorgaben, teilt er dies unverzüglich in Textform mit. Besteht der Auftraggeber dennoch auf der Ausführung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Mängel.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und Strom, Wasser sowie eine geeignete Lagermöglichkeit für Material kostenlos zur Verfügung stehen.

5. Verzögert sich der Beginn oder die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Vorgewerke nicht fertig, fehlender Zugang), kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen; die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend.

§ 4 Material und Materialbeschaffung

1. Auf Wunsch beschafft der Auftragnehmer Fliesen, Platten und Verlegematerial. Für Verschnitt und Bruchreserve wird eine angemessene Mehrmenge kalkuliert und berechnet. Nicht verbautes Restmaterial verbleibt beim Auftraggeber.

2. Fliesen und Natursteine unterliegen herstellungsbedingten Abweichungen in Farbe, Struktur und Maß. Abweichungen innerhalb der einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 14411) und gegenüber Mustern sind kein Mangel.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt geliefertes, noch nicht eingebautes Material Eigentum des Auftragnehmers.

4. Stellt der Auftraggeber Material selbst bei, prüft der Auftragnehmer es nur auf offensichtliche Mängel. Für Mängel des beigestellten Materials selbst haftet der Auftragnehmer nicht; seine Pflicht zur Bedenkenanzeige nach § 3 Abs. 3 bleibt unberührt.

5. Elastische Fugen (z. B. Silikon) sind Wartungsfugen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen geprüft und bei Bedarf erneuert werden. Risse durch übliche Bauwerksbewegungen nach der Abnahme sind kein Mangel der Leistung.

§ 5 Preise und Zahlung

1. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten Preise zuzüglich Umsatzsteuer; bei Bauleistungen an Bauleistende gilt gegebenenfalls § 13b UStG.

2. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der bereits erbrachten Leistungen verlangen (§ 632a BGB), einschließlich eigens angefertigter oder bereitgestellter Materialien.

3. Vorauszahlungen für Sonderbestellungen von Material werden nur individuell im Angebot oder Vertrag vereinbart.

4. Die Schlussrechnung ist nach Abnahme und Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

5. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht zahlt. Ohne Mahnung kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).

6. Im Verzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe: bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangt werden.

§ 6 Abnahme

1. Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer dies an. Auftraggeber und Auftragnehmer nehmen die Leistung bei einem gemeinsamen Termin ab und halten das Ergebnis sowie etwaige Mängel in einem Abnahmeprotokoll fest.

2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB). Festgestellte Mängel beseitigt der Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung.

3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

4. In sich abgeschlossene Teilleistungen (z. B. ein fertiges Bad bei mehreren Räumen) können auf Verlangen einer Seite gesondert abgenommen werden.

5. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt.

§ 7 Gewährleistung (Mängelrechte)

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach §§ 634 ff. BGB.

2. Bei einem Mangel hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Er kann dabei wählen, ob er den Mangel beseitigt oder die Leistung neu herstellt (§ 635 BGB). Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz).

3. Mängel sollen dem Auftragnehmer möglichst bald nach ihrer Entdeckung in Textform angezeigt werden, damit Folgeschäden vermieden werden. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben davon unberührt.

4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre, jeweils ab der Abnahme (§ 634a BGB). Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die regelmäßige Verjährung.

5. Kein Mangel sind insbesondere normale Abnutzung, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Reinigung oder Pflege sowie die in § 4 Abs. 2 und 5 genannten Abweichungen.

§ 8 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Mängelrechte nach § 7 bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B. beim Kunden vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach §§ 312b, 312c, 355 BGB zu.

2. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage 1). Das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) kann für den Widerruf verwendet werden.

3. Wünscht der Verbraucher, dass mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, muss er dies ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger verlangen (Anlage 3). Widerruft er danach, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

3. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alexander Fölsner, RAUMGENAU®, Griesbergstraße 1b, 82205 Gilching, Telefon: 015731634012, E-Mail: team@raumgenau.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Alexander Fölsner, RAUMGENAU®, Griesbergstraße 1b, 82205 Gilching, E-Mail: team@raumgenau.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 3 – Verlangen auf Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

Auftrag / Angebot Nr.:

Ich verlange ausdrücklich, dass Alexander Fölsner, RAUMGENAU, mit den beauftragten Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen habe.

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular habe ich vor Vertragsschluss auf Papier erhalten.

Name: ______________________________

Ort, Datum: ______________________________

Unterschrift: ______________________________